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Alles rund um die Mitgliedschaft

Vereinsbeitritt

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit zunächst für 2 Übungs- / Trainingseinheiten zu schnuppern. Anschließend ist zur Teilnahme an den Sportangeboten, auch aus versicherungsrechtlichen Gründen, der Vereinsbeitritt erforderlich.

Die Mitgliedsbeiträge können Sie der Beitragsordnung entnehmen. Der Beitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und den jeweiligen Spartenbeiträgen zusammen. Sollten Sie bereits Mitglied in einer unserer Abteilungen sein, so fällt der Hauptvereinsbeitrag nur einmalig an.

Beitragszahlung: Die Beiträge werden zum 15. Januar und 15. Juli per Lastschrift eingezogen und gelten für das erste (Einzug 15. Januar) bzw. für das zweite (Einzug 15. Juli) Kalenderhalbjahr. Bei unterjährigem Vereinsbeitritt erfolgt die erste Beitragsabbuchung ggf. zum 15. April bzw. 15. Oktober.

Anfallende Gebühren bei Nichteinlösung bzw. Widerruf von Lastschriften hat das Mitglied zu tragen. Denken Sie daher bitte daran, etwaige Änderungen der Bankverbindung der Geschäftsstelle unter Änderung Mitgliedsdaten mitzuteilen.

Das Anmeldeformular können Sie unter: Aufnahmeantrag herunterladen

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag übergeben Sie bitte dem / der Abteilungsleiter / - in.

Beendigung der Mitgliedschaft

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres (30. Juni bzw. 31. Dezember) möglich. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und an den geschäftsführenden Vorstand gerichtet werden.
Bitte adressieren Sie Ihre Kündigung an die Geschäftsstelle des Vereins. Dies kann per Brief an die Postadresse oder per E-Mail erfolgen.

Eine Kündigung per einfachem Brief oder per E-Mail ist nur in Verbindung mit der dazugehörigen Kündigungsbestätigung gültig!

Bitte beachten Sie, dass auf Grund der Kosten und des Verwaltungsaufwands keine Kündigungsbestätigungen auf postalischem Weg versendet werden. Teilen Sie uns daher bitte im Kündigungsfall Ihre gültige Mail-Adresse mit!

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Abmeldungen bei Trainern / Übungsleitern oder Abteilungsrepräsentanten keine Rechtsgrundlage darstellen und daher im eigenen Interesse zu vermeiden sind.

Im strittigen Fall (den wir mit dieser Regelung ausschließen möchten) ist das Mitglied bzw. der/die Erziehungsberechtigte(n) nachweispflichtig!